Studienkosten und -finanzierung

Mit welchen Kosten sind für ein Hochschulstudium zu rechnen? Wie sind Stipendien und Studiendarlehen zu beantragen?


Reine Ausbildungskosten

Zu unterscheiden sind die Kosten für die Ausbildung (Semestergebühren, Bücher und Studienmaterial) und die Auslagen für den Lebensunterhalt.

Für alle Fakultäten der Universität Basel betragen die Studiengebühren einheitlich CHF 850.– pro Semester. Bei den Kosten für Laborbenützung, Studienmaterial und Exkursionen ergeben sich je nach Fachrichtung und persönlichem Arbeitsstil der Studierenden beträchtliche Unterschiede: Während manche ihre Fachliteratur vorwiegend in der Bibliothek des Departements oder Seminars ausleihen, kaufen andere alle Lehrmittel für den persönlichen Gebrauch und Dritte wiederum arbeiten fast ausschliesslich mit Fotokopien. Die Ausgaben für Bücher, Skripte, Kopien, Exkursionen, Labor, Ausrüstung etc. variieren je nach Studienrichtung. Es muss mit ca. CHF 100 bis 200 monatlich gerechnet werden.


Lebenshaltungskosten

Die Kosten für den persönlichen Unterhalt hängen stark von der Wohnform ab: Wer noch zuhause lebt, hat den geringsten Finanzbedarf, da die Eltern meist für Kost und Logis aufkommen. Wer dies nicht mehr kann oder will, muss mit höheren Auslagen für Miete, Verpflegung und Versicherung rechnen. In einer Wohngemeinschaft zu leben, kann wiederum billiger sein, als einen Einpersonenhaushalt zu führen.

Mehr rund ums Budget finden Sie zum Beispiel bei der Sozialberatung der Universität Basel oder bei den Budgetberatungsstellen.


Arbeiten während des Studiums

Viele Studierende gehen - zumindest zeitweise - einer kleinen Erwerbstätigkeit nach und bessern so ihr studentisches Budget auf. Gejobbt kann je nach Studienrichtung während des Semesters (z. B. am Abend oder Wochenende) oder in den Semesterferien. Wir empfehlen, während des ersten Studienjahres möglichst wenig zu arbeiten, um sich erst einmal aufs Studium einzulassen und absehen zu können, wie viel Erwerbstätigkeit neben dem Studium möglich ist. 
Jobangebote für Studierende finden sich beispielsweise auf www.markt.unibas.ch 


Ausbildungsbeiträge

Die Eltern sind nach ZGB (Art. 272 ff.) zur Finanzierung von Unterhalt, Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder verpflichtet, und zwar in jedem Fall bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung – d. h. bis zu jenem Zeitpunkt, ab dem der Tochter oder dem Sohn zugemutet werden kann, für den Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Bei der Wahl der Ausbildungsart haben die Eltern im Rahmen ihrer eigenen materiellen Möglichkeiten auf die Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht zu nehmen. Dies bedeutet – je nach Studiendauer – einen Finanzierungsaufwand von fünf bis sieben Jahren.
In bestimmten Fällen kommen daneben auch staatliche Ausbildungsbeiträge (Stipendien bzw. Darlehen) in Betracht, die jedoch immer nur subsidiär, also zusätzlich zur Leistung der Familie, zu verstehen sind. Einzelheiten bestimmen die kantonalen Stipendiengesetze bzw. die Verordnungen dazu. Als Regel gilt, dass derjenige Kanton, in dem die Eltern ihren steuerpflichtigen Wohnsitz haben, für die Ausrichtung von Stipendien oder Studiendarlehen zuständig ist.

Weitere Informationen www.ausbildungsbeitraege.ch 

Achtung! Bei der Ausbildungsplanung sind rechtzeitig auch die Finanzierungsfragen zu klären. Wer mit einem Stipendium rechnet, sollte sich frühzeitig bei der Stipendienstelle des Wohnsitzkantons beraten lassen. In jedem Fall ist dort auf einem entsprechenden Formular ein Antrag mit einem Auszug aus dem Steuerregister zur Bearbeitung einzureichen. Entscheiden Sie nichts aufgrund von Gerüchten, da gerade über Ausbildungsbeiträge viele Halbwahrheiten und Fehlinformationen kursieren!